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Bedingungen des Creator- & Botschafterprogramms

Version 1 — Juli 2026

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung für das Creator- & Botschafterprogramm von New Black Cosmetics SAS (eine französische SAS mit einem Stammkapital von 10.000 €, Handelsregister Paris 914 912 282, Sitz: 34 Avenue des Champs-Élysées, 75008 Paris) und durch Ankreuzen des Zustimmungskästchens im Formular akzeptieren Sie (der „Creator“) diese Bedingungen vorbehaltlos. Sie gelten als Vereinbarung zwischen den Parteien: eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, Ihre elektronische Zustimmung gilt als Einwilligung.

Artikel 1 — Gegenstand

Diese Bedingungen regeln die Modalitäten der Partnerschaft zwischen New Black Cosmetics (die „Marke“) und dem Creator hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Inhalten, die die Produkte der Marke präsentieren, sowie der Übertragung der Verwertungsrechte an diesen Inhalten und der Genehmigung zur Nutzung des Bildes des Creators.

Artikel 2 — Beitritt

Der Beitritt erfolgt über das dafür vorgesehene Bewerbungsformular. Die Marke bleibt frei, jede Bewerbung anzunehmen oder abzulehnen, ohne dies begründen zu müssen. Der erste erstellte Inhalt gilt als „Test“: Die Marke kann die Partnerschaft nach diesem ersten Inhalt ohne Entschädigung beenden, wenn er nicht ihren Erwartungen entspricht.

Artikel 3 — Verpflichtungen des Creators

Der Creator verpflichtet sich:

  • die vereinbarten Inhalte (Anzahl, Format, Fristen) gemäß dem von der Marke bereitgestellten Kreativ-Briefing zu erstellen und zu veröffentlichen;
  • jeden Inhalt der Marke vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen;
  • den kommerziellen Charakter der Zusammenarbeit deutlich anzugeben („kommerzielle Zusammenarbeit“, „Werbung“ oder „Partnerschaft“) gemäß den geltenden Vorschriften;
  • die offiziellen Konten der Marke zu markieren und die bereitgestellten Hashtags zu verwenden;
  • das Image und die Werte der Marke zu respektieren (Respekt, Inklusivität, Eleganz) und sie nicht herabzusetzen.

Artikel 4 — Gegenleistung

Im Gegenzug kann die Marke dem Creator gewähren: eine Produktspende, einen personalisierten Rabattcode für seine Community und/oder eine Affiliate-Provision auf die über seinen Code generierten Verkäufe.

Wichtig: Eine Provision in Geld ist nur möglich, wenn der Creator über einen Status verfügt, der ihm die Ausstellung einer Rechnung erlaubt (Selbstständiger, Unternehmen usw.). Ohne einen solchen Status wird die Gegenleistung ausschließlich in Form von geschenkten Produkten oder einem Guthaben (Gutschein) gewährt, ohne Geldzahlung. Die Gegenleistung stellt in keinem Fall ein Gehalt dar.

Artikel 5 — Übertragung des Urheberrechts an den Inhalten

Der Creator als Urheber der im Rahmen der Partnerschaft erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Texte) überträgt der Marke nicht-exklusiv die vermögensrechtlichen Verwertungsrechte an diesen Inhalten unter folgenden Bedingungen:

  • Umfang: Rechte zur Vervielfältigung, Wiedergabe, Bearbeitung, Änderung (Schnitt, Zuschnitt, Untertitelung, Format) und Verbreitung;
  • Medien: alle digitalen und physischen Medien — die sozialen Netzwerke der Marke, die Website, Online-Werbekampagnen (einschließlich bezahlter), Newsletter, Kommunikationsmaterialien, POS-Displays und Print;
  • Unterlizenz an Partner: Die Marke ist ausdrücklich berechtigt, die Inhalte unterzulizenzieren und ihren Wiederverkäufern, Vertriebspartnern und Geschäftspartnern zur Verfügung zu stellen, damit diese die New-Black-Produkte bewerben können;
  • Gebiet: weltweit;
  • Dauer: 3 Jahre ab Bereitstellung jedes Inhalts, verlängerbar.

Diese Übertragung erfolgt gegen die Gegenleistung nach Artikel 4, die der Creator als ausreichende Vergütung anerkennt. Der Creator garantiert, dass er der Urheber der Inhalte ist, alle erforderlichen Rechte besitzt (Musik, Orte, erscheinende Dritte) und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Artikel 6 — Recht am eigenen Bild

Der Creator ermächtigt die Marke ausdrücklich, sein Bild (Gesicht, Stimme, Silhouette), wie es in den Inhalten erscheint, aufzunehmen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, unter denselben Bedingungen hinsichtlich Umfang, Medien, Unterlizenz an Wiederverkäufer, Gebiet und Dauer wie in Artikel 5. Diese Genehmigung wird unentgeltlich erteilt und ist in der Gegenleistung nach Artikel 4 enthalten.

Artikel 7 — Freigabe und Moderation

Die Marke hat ein Prüf- und Freigaberecht an den Inhalten vor der Veröffentlichung und kann angemessene Änderungen verlangen, um die Übereinstimmung mit ihrem Image zu gewährleisten.

Artikel 8 — Unabhängigkeit der Parteien

Diese Partnerschaft begründet kein Unterordnungsverhältnis und keinen Arbeitsvertrag. Der Creator handelt völlig unabhängig, organisiert seine Tätigkeit frei und behält im Rahmen des Briefings die redaktionelle Freiheit.

Artikel 9 — Personenbezogene Daten

Die Daten des Creators werden zur Verwaltung der Partnerschaft gemäß der DSGVO verarbeitet. Kontakt: [email protected].

Artikel 10 — Dauer und Kündigung

Die Partnerschaft kann von jeder Partei mit einer Frist von 15 Tagen per E-Mail gekündigt werden. Bei einer schweren Pflichtverletzung (wiederholte Nichtlieferung, Herabsetzung, Imageschaden) erfolgt die Kündigung sofort. Die Kündigung berührt nicht die bereits übertragenen Rechte an gelieferten Inhalten.

Artikel 11 — Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Im Streitfall suchen die Parteien eine gütliche Lösung; andernfalls sind die Gerichte von Paris zuständig.

Artikel 12 — Annahme

Durch Ankreuzen des Kästchens „Ich akzeptiere die Bedingungen des Creator-Programms“ im Bewerbungsformular bestätigt der Creator, alle diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Datum, IP-Adresse und Version der Bedingungen werden als Nachweis der Einwilligung gespeichert.